AGB
AGB Schmid Reinigungen ( www.schmidreinigungen.com), vorm.generalreinigungen.com
Allgemeine Geschäfts- & Garantiebestimmungen (AGB)
Vorab: Schmid Reinigungen verpflichten sich die ihr übertragenen Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, Zeiten und Abmachungen so weit möglich einzuhalten, zu reinigende Objekte so weit wie möglich einwandfrei zu reinigen.
1. Der Reinigungsauftrag beginnt mit der Einzahlung der Anzahlung und der Auftragserteilung des Kunden zu laufen und ist verbindlich. Die Restzahlung erfolgt am Reinigungstag nach Beendigung der Reinigungsarbeiten in bar und vor Ort. In jedem Fall immer vor einer Wohnungsabnahme und Schlüsselrückgabe. Verspätete Zahlungen werden mit 5% Verzugszins belastet. Zudem wird ein Verzugsschaden gemäss Art-106 OR erhoben in der höhe von 30% des Gesamtrechnungsbetrages. Schmid Reinigungen behält sich die Rückgabe der Schlüssel bis zur vollständigen Bezahlung vor. Die Abgabegarantie wird durch die Quittung durch vollständige Bezahlung des Auftrages welche zwingend immer vor einer Wohnungsabgabe, bzw.am Reinigungstag, stattfinden muss, aktiviert.
2. Entspricht das zu reinigende Objekt nicht demselben wie es bei der Besichtigung angetroffen wurde, so kann ein Mehraufwand von Fr. 65.—pro Stunde und Mitarbeiter verrechnet werden. Zzgl.Material und MwSt. Insbesondere «versteckte Verschmutzungen» wie Fett, Kalk, eingebranntes, klebriges, etc. Der Auftraggeber hat dem Mitarbeiter von Schmid Reinigungen sämtliche Verschmutzungen anzumelden. Sämtliche zu reinigende Einrichtungen sind aufzulisten. Im Fall von sog.versteckten Verschmutzungen nimmt Schmid Reinigungen mit dem Auftraggeber Kontakt auf und bespricht mit ihm das weitere Vorgehen. Eine pünktliche Wohnungsabgabe sowie eine Abnahmegarantie muss in diesem Fall in Frage gestellt werden. Ist die Grösse der Wohnung in m2 überdurchschnittlich und wurde durch den Auftraggeber nicht angegeben, so kann Schmid Reinigungen einen Zuschlag von bis zu 30% des vereinbarten Preises verlangen.
3. Nägel, Schrauben, Lichtsysteme welche übernommen oder durch den Auftraggeber montiert wurden werden weder gereinigt noch entfernt, da diese nicht zur Wohnung gehören. Schwer zugängliche Aussen- & Innenfenster welche nicht ohne weiteres gereinigt werden können, solche die nur durch extrem hohe Leitern oder nicht durch eine Durchgangstüre erreichbar sind, werden nicht gereinigt, da diese ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen und Fachkräfte wie Fassadenreiniger erordern. Dasselbe gilt für sämtliche Lamelle, Storen, Läden, Markisen, etc. Dasselbe gilt wenn sich diese Fenster in Lichtschächten befinden. Ebenso nicht zur Standardreinigung gehören Kamine, Schwedenöfen, Öfen, usw.ausser der Kaminfeger hat diese vorgängig gerusst. Nicht zum Standardauftrag gehören sämtliche Räume welche der Hausgemeinschaft zugänglich sind wie Treppenhäuser, Nasszellen ausserhalb der Wohnung, Gemeinschaftswaschküchen, etc.
4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich dass am Reinigungstag sämtliche seine Gegenstände aus dem Objekt entfernt sind. Keine Handwerker sich an diesem Tag in der Wohnung befinden, allfällige Malerarbeiten vor der Reinigung erledigt wurden, alle Service und allfälligen Reparaturen ausgeführt sind. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten darf der Mieter das Objekt nicht mehr betreten, ansonsten die Abgabegarantie erlischt. Eine Abgabegarantie wird auch nicht gegeben wenn ein Spezialpreis vereinbart wird oder der Preis sich wesentlich unter dem Limit der durchschnittlichen Preise für die entsprechende Wohnung befindet. Keine Abgabegarantie bei nicht besichtigten Objekten.
5. Die Abgabegarantie erlischt auch dann wenn der Verwalter, Mieter, Eigentümer, etc.während der Reinigungsarbeiten zugegen ist und erreichbar wäre, sich jedoch weigert das fertig gereinigte Objekt sofort abzunehmen obwohl er könnte, oder Schmidreinigungen nicht rechtzeitig über die Abgabe orientiert, oder eingeladen werden, bzw. die Abgabe ohne Schmid Reinigungen durchgeführt wird, ausser es wurde etwas anderes vereinbart. Im Fall von Reklamationen ist Schmid Reinigungen das Abnahmeprotokoll unverzüglich entweder per Einschreiben oder per Mail zuzustellen. Falls das Protokoll unleserlich ist (in den meisten Fällen) so sind die Garantieansprüche zusätzlich aufzulisten. Geschieht dies nicht umgehend, spätestens innert 24 Std.,so entfällt jeglicher Garantieanspruch.
6. Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber: Kündigt der Auftraggeber den Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Reinigungsbeginn so sind 40% des Auftragswertes geschuldet, innerhalb von 20 Tagen 60%. Alle später eintreffenden Kündigungen werden 100% verrechnet. Die Kündigung erfolgt per Einschreiben. Der Auftraggeber kann den Auftrag ebenfalls jederzeit kündigen ohne Angaben von Gründen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber 50% der geleisteten Anzahlung zurück erstattet falls diese mehr als 30 Tage vor dem Reinigungstag erfolgt. Alle späteren Kündigungen berechtigen nicht mehr zur Rückerstattung der Anzahlung. Eine Kündigung oder weigerung der Arbeitsaufnahme kann insbesondere dann erfolgen wenn das Objekt nicht oder nur teilweise geräumt ist, überdurchschnittlich verschmutzt ist- nicht so wie bei der Besichtigung vorgefunden oder dem Auftragnehmer mitgeteilt. Wenn sich Handwerken im Objekt befinden, das Objekt nicht zugänglich ist, der Schlüssel nicht wie vereinbart rechtzeitig übergeben wird, keine Anzahlung geleistet wurde, etc.
7. Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte nach getaner Arbeit dennoch eine Verwaltung einen Grund zur Nachreinigung finden so erfolgt die selbstverständlich kostenlos. Reklamationen müssen immer sofort, am selben Tag aufgelistet und samt Abgabeprotokoll an Schmid Reinigungen elektronisch zugestellt werden. Auch am Wochenende. Später eintreffende Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt und die Garantie erlischt. Wurde die Wohnung vor der Reinigung nicht besichtigt kann keine Abnahmegarantie gegeben werden. Die Nachmieterschaft hat keinen Anspruch auf kostenlose Nachreinigung. Befindet sich die Nachmieterschaft bereits in der Wohnung, ist am einziehen, oder ist bei der Nachreinigung anwesend, so erlischt die Garantie ebenfalls.
8. Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Schmid Reinigungen gedeckt (bis 2 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 1000.– und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.
9. Schmid Reinigungen behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.
10. Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und Schmid Reinigungen festgelegt. Diese sind verbindlich solange das zu reinigende Objekt den Angaben des Auftraggebers und den Tatsachen bei der Besichtigung entsprechen. Schmid Reinigungen behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:
Nicht in der Offerte aufgeführte Räumlichkeiten, Waschtürme, Balkone, Keller, etc. Oder aber übermässige Klebestreifen, Raucherwohnungen, Abfallberge, übermässige Verschmutzung durch Haustiere, Katzenhaare, Kalk- & Fettablagerungen, überdurchschnittlich grosse Wohnungen wo die Wohnungsgrösse verschwiegen wurde, etc.
11. Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.
Gerichtsstand ist Bern.
Diese AGB sind nicht abschliessend.
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Bern im Sommer 2018
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