Umzugsreinigung mit verfallener Abgabegarantie

Umzugsreinigung mit verfallener Abgabegarantie, die normale alltägliche Dienstleistung unserer Reinigungsunternehmung. Eigentlich völlig logisch und klar geregelt auch unter Pt.5 unserer AGB. Leider gibt es trotzdem Einzelfälle welche darunter etwas anderes verstehen oder glauben, ein Terminmanagement nach eigenem Ermessen durch zu ziehen.

Sehr gerne sei hier noch einmal ausdrücklich erklärt wie der Ablauf gestaltet wird bei einer Umzugsreinigung mit Abgabegarantie:

Unser potentieller Kunde verlangt eine Offerte. Diese wird in der Regel vor Ort anlässlich einer Besichtigung erstellt. Der Kunde zeigt uns die Problemstellen und klärt uns über Besonderheiten auf. Beispielsweise auch ob ein Balkon nur Besenrein oder gar gekärchert werden muss. Besonderheiten sind immer Backöfen, Dampfabzüge und Nasszellen. Werden hier Fakten verschwiegen wird es mit der Abgabegarantie schon mal schwierig.

Ist die Wohnung gereinigt, die Verwaltung nimmt das Objekt ab, erstellt ein Protokoll worin auch Beanstandungen betreffend Reinigung festgehalten werden. Ist das der Fall, werden Beanstandungen gemacht so wird uns entweder von der Verwaltung, in der Regel aber vom Kunden das Abgabeprotokoll zugestellt. Haben wir dieses erhalten werden die bemängelten Punkte geprüft und anschliessend relativ umgehend zur Nachreinigung angesetzt. Diese Formularübermittlung muss innerhalb 24 Std.nach der Abgabe erfolgen. In den meisten Fällen verläuft dies Problemlos, die Reinigung wird korrigiert und alles ist in Ordnung.

Nun gibt es diese Einzelfälle, sprich Ausnahmen: Eine Wohnung soll abgegeben werden, der Mieter ist auch vor Ort. Ein Protokoll wird aber nicht erstellt weil die Reinigung ungenügend sei (aus Sicht der Verwaltung). Bemerkung, „in diesem Zustand nehmen wir die Wohnung nicht ab“. Der Verwaltung ist es natürlich freigestellt eine Abnahme durchzuführen oder nicht, macht aber das ganze, nicht zuletzt für den Mieter unmöglich kompliziert. In einem Fall verreiste die Verwalterin nachdem sie die Abnahme verweigerte und ohne Protokoll zur Nachreinigung aufforderte sogar für 14 Tage in die Ferien.

Es begann ein gehässigter Mailaustausch zwischen den Parteien. Man stellt sich das so vor: Die Verwaltung , der Mieter und eine Drittperson spazieren durch die gereinigte Wohnung machten Beanstandungen und hinterlassen möglicherweise bereits wieder Dreck. Erwarten dann vom Gebäudereiniger dass dieser nach 14 Tagen erst zur erneuten Abnahme mit anschliessender Nachreinigung. Zwischenzeitlich ist zu erwarten dass Fenster, Balkone, Lamellen, usw. wieder durch Unwetter verschmutzt wurden.

Das kann natürlich nicht sein. Verläuft der Fall wie oben genannt ist es nicht mehr möglich eine Abnahmegarantie zu gewähren. Diese Tatsache wird mit dem Auftrag an uns auch akzeptiert indem die AGB bestätigt werden.

Leider ist es so dass die Verwaltung versucht direkt mit dem Gebäudereiniger Vereinbarungen zu treffen und Befehle zu erteilen obschon gar kein Vertragsverhältnis besteht. Es ist dann im Ermessen des Reinigers freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Nachreinigung anzubieten- und das noch kostenlos…

Mehr zu diesem Thema in einem späteren Beitrag.