Abwart und Abgabereinigung
Abwart und Abgabereinigung das wird immer öfter in Zusammenhang gebracht. Immer wieder teilen uns ausziehende Mieterschaften mit dass ihnen der Abwart „ein Angebot“ gemacht hätte für die Umzugsreinigung.
Das mag einerseits ganz ok sein sofern die Verwaltung it involviert ist und es sich um keinen Dauerzustand handelt, der Abwart aber auch dafür gerade steht wenn es zu wenig sauber ist. Andererseits ist zu beachten dass so ein Abwart nie in der Lage ist auch eine Abgabegarantie zu geben. Auch sind viele Hauswarte nicht genügend ausgebildet um mit den im Fachhandel erhältlichen Reinigungsmittel umzugehen.
Das heisst, nimmt er das falsche Mittel oder zu wenig verdünnt, ist es zu sauer, korrodiert es. Das bedeutet Mittel ohne Korrosionsschutz zerstören die Armaturen. Wer haftet? Wenn er ein Flegel ist behauptet er bei der Abgabe dass der Schaden bereits vorhanden war- Sie bezahlen! Aussage gegen Aussage.
Das ist nur 1 Beispiel von vielen weshalb man besser entweder gleich selber putzt oder eben Profis engagiert und ein paar hundert Franken investiert. Mal abgesehen davon dass ein Abwart diese Tätigkeiten meisten „schwarz“ ausübt und nicht versteuert.
Als Reinigungsunternehmung müssen wir einiges lernen was mit Chemie zu tun hat, wie man Materialien schützt und pflegt, welche Mittel eingesetzt werden dürfen und welche nicht. Ebenso wichtig ist das Thema Umwelt. Wer wird schon ein Reinigungsmittel einsetzen wollen das im Abwasser Schaden anrichtet und später Fische tötet? Niemand, jedenfalls nicht Profis.
Hinzu kommt eine gewisse Haftung. Richtet ein Reinigungsunternehmen fahrlässig einen Schaden an so haftet es dafür. Ein Abwart haftet auch, aber mit seiner Privatversicherung. Schon wird es kompliziert.
Bei der Wohnungsabgabe hat ein Abwart eigentlich nichts verloren, oder will er dem Verwalter gleich beibringen dass er die Wohnung selber gereinigt und dafür noch Geld genommen hat? Also lassen wir doch einfach jeden seinen Job machen und dafür korrekt.