Wohnungsabgabe & Protokoll

  • Immer nur einwandfreie Protokolle unterschreiben.
  • Lassen Sie sich nie unter irgend einem Vorwand zur Unterschrift zwingen.
  • Akzeptieren Sie niemals Mängel die nicht Sie verursacht haben.
  • Achtung beim Einzug: Wenn Sie Mobiliar oder Einrichtungen vom Vormieter übernehmen (Katzentöri, Möbel. Lampen, Malereien etc.) dann sind auch Sie dafür verantwortlich dass bei Ihrer Wohnungsabgabe die Wohnung in ihren „Originalzustand“ zurück versetzt wird!

Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe

Gemäss gesetzlichen Bestimmungen sind Mietwohnungen am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit abzugeben. Samstag wo die meisten frei haben kommt also nicht in Frage. Entscheidend- gemäss unseren Erfahrungen ist aber auch wie flexibel der Vermieter ist und wie das Mietverhältnis war.  Wir wollen nicht behauten dass jedes 2 Mietverhältnis schlecht ist, aber viele sind heute ungenügend. Verursacht oft durch Dritte, oder durch subjektives Empfinden von Störfaktoren durch den Mieter oder die Mieterin. Ein schlechtes Mietverhältnis ist meistens auch bei der Wohnungsabgabe spürbar.

 

Es beginnt damit dass sich die Verwaltung kaum flexibel mit der Abgabezeit zeigt, sondern sich strikt an ihre Vorgaben bzw. Gutdünken hält. Dies ist in der Regel so angepasst dass der abnehmende Verwalter oder die Bewirtschafterin immer erst gegen 16 Uhr „kann“ weil er oder sie anschliessend in den Feierabend kann. Oder zur Mittagszeit. Hier werden Sie Pech haben und sich nach dem Gehabe der Verwaltung richten müssen.

Ist die Verwaltung freundlich und professionell ist sie flexibel und lässt sich die Wohnung auch erst am Folgetag am Mittag abgeben. Das wäre dann die Galgenfrist falls der letzte Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen würde.

Für welche Schäden müssen Sie aufkommen

Hierfür stellt der Mieterverband und der HEV je eine Liste zur Verfügung welche zeigt wie alt beispielsweise ein Anstrich sein muss damit Sie als ausziehender Mieter nichts mehr bezahlen müssen falls sie diesen beschmutzt oder beschädigt haben. Bei Unklarheiten wenden Sie sich aber nicht an den HEV sondern direkt an uns oder an den Mieterverband.

Raucher haben leider eher mit Selbstverschuldeten Kosten zu rechnen als ein Nichtraucher. Selbst wenn die Wände nicht wirklich gelb sind, der Zigarettengestank, auch wenn auf dem Balkon geraucht wurde, ist meistens nur mit einer Neumalerei endgütig aus der Wohnung zu bringen.

Hier hat der Nachmieter leider das Recht diesen Neuanstrich zu verlangen auch wenn sie es als nicht notwendig erachten. In einem solchen Fall empfiehlt es sich auf dem Protokoll selber zu vermerken dass Sie mit einem Neuanstrich nicht einverstanden sind, oder Sie lassen die Unterschrift ganz weg.

Was passiert wenn ich das Protokoll nicht unterzeichne

Sie sind nicht verpflichtet ein Protokoll zu unterzeichnet. Schon gar nicht wenn sich darauf Mängel befinden. Wenn Sie das Protokoll unterzeichnen müssen Sie sich bewusst sein eine Schuldanerkennung einzugehen die Sie später vor der Schlichtungsbehörde nicht oder nur sehr mühsam wieder loswerden können. Verweigern Sie die Unterschrift wäre der Eigentümer oder der Vermieter in der Beweispflicht und muss aufzeigen dass Sie den Schaden oder Mangel verursacht haben.

Kautionsrückzahlung

Diese verzögert sich natürlich wenn Sie das Protokoll nicht unterzeichnen. Deshalb überlegen Sie gut, denn wenn tatsächlich Sie für Schäden verantwortlich sind, eine Versicherung das deckt und die Summe nicht all zu gross ist, gehen Sie Schuldanerkennung ein. Den Rest macht die Versicherung. Sie können aber der Versicherung gerne mitteilen dass Sie finden der Schaden dürfe nicht mehr zum Neuwert berechnet werden. Viele Versicherer sind Ihnen dafür dankbar. Ist alles in Ordnung muss Ihnen der Vermieter die Kaution zurück zahlen. Tut er dies nicht können Sie nach einem Jahr- sofern er Sie nicht betrieben hat und kein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vorhanden ist, bei der Schlichtungsbehörde die Kaution zurück fordern.

Begleitung für die Wohnungsabgabe

Der HEV, der Mieterverband und auch wir selber, bieten Ihnen auf Verlangen und auf Ihren Wunsch eine Begleitung an bei der Wohnungsübergabe. Wir als Reinigungsunternehmung kennen die versteckten Schwerpunkte die eine Verwaltung bemängeln könnte. Gerne weisen wir Sie auch schon vor der Abgabe auf einzelne Punkte hin.

Im Gegensatz zu Mieterverband und HEV oder ähnlichen Institutionen brauchen Sie bei uns nicht Mitglied zu sein. Auch zwingen wir Sie nicht die Wohnung durch uns reinigen zu lassen. Auch wenn ein Fremdinstitut Ihre Wohnung gereinigt hat dürfen Sie uns für eine Begleitung anfragen.

Sie bezahlen eine Pauschale ab Fr. 150.– je nach Einsatzort. Ohne Nachreinigung. Soll eine Nachreinigung bzw. kleine Ausbesserung direkt bei der Abgabe ins Auge gefasst werden kann dies mit einem kleinen Zuschlag vereinbart werden.