Nachreinigungen nach Umzugsreinigungen. Hat das Putzinstitut geschlampt? Oder ist der Verwalter zu heikel und such bis er etwas beanstanden kann? Oder ist sogar der Nachmieter ein Nörgeli? Innerhalb welcher Zeit müssen eigentlich diese Nachreinigungen behoben, bzw.angezeigt werden?
Nachreinigungen nach Umzugsreinigung. Hier gehen doch die Meinungen auseinander. Ist eine Nachreinigung angezeigt und gerechtfertigt- sofern überhaupt auch eine Abgabegarantie besteht, sollte diese relativ umgehend ausgeführt werden, das heisst aber auch der Auftraggeber muss den Mangel dem Reinigungsunternehmen gegenüber sofort anzeigen, das heisst möglichst noch am Abgabetag falls die Unternehmung bei der Abgabe nicht dabei war.
Alles ander ist suboptimal bis unzulässig. Aus Erfahrung wissen wir dass es leider sogar Nachmieter, bzw.Käufer gibt dessen Reklamation in der Tat erst nach knapp 2 Monaten eintrifft. Was soll man dazu sagen? Eine gesetzliche Regelung wann was zu geschehen hat besteht indes keine. Der Mieter hingegen muss reagieren, gemäss OR. Also am besten Beanstandungen sofort melden. Nach bereits drei Tagen kann es zu spät sein, je nach Kulanz des Reinigungsunternehmens.
Gut zu wissen ist auch: Immer der Auftraggeber, sprich der Mieter ist gegenüber dem Reinigungsinstitut ermächtigt einen Auftrag zu erteilen. Niemals der Vermieter und keinesfalls der Nachmieter. Leider kommt es immer wieder mal vor dass sich eine Verwaltung die Freiheit nimmt und dem Reinigungsunternehmen versucht vorzuschreiben wann es was zu tun hat. Oder sogar einen fixen Termin setzt, ohne das Unternehmen zu fragen ob es passt oder nicht. Man verfügt also willkürlich über die Zeit des andern.
Unter Kooperation verstehen wir hier etwas ganz anderes. Bereits erlebt haben wir dass ein Balkon nicht gereinigt wurde. Wenn in der Ausschreibung bei der Aufzählung unter „Balkon“ ein *nein“ oder gar nichts zu lesen ist, ist es nicht mehr notwendig bei der Besichtigung danach zu fragen. Wird der Balkon bei der Abgabe nicht entmoost abgegeben kann das sauer aufstossen und eine Beanstandung auslösen. Zu beachten gilt: Wer einen Balkon entmoosen will muss mit Aufwand rechnen.