…was bedeutet das eigentlich genau? Umzugsreinigung mit Abgabegarantie? Wenn das so auf Ihrer Offerte vermerkt ist besteht eine Abgabegarantie. Ist nichts vermerkt, besteht keine Abgabegarantie.
Was deckt diese Garantie? Hier gehen die Meinungen auseinander. Natürlich will der Auftraggeber eine saubere Wohnung abgeben, das ist klar. Was aber bedeutet „sauber“ und kann man dafür überhaupt eine Garantie geben?
Rechtlich gesehen sieht es nämlich so aus, und was Sie jetzt lesen stammt aus der Feder eines Rechtsanwaltes und ist nicht frei erfunden: Wer ein Reinigungsinstitut anheuert erteilt einen Auftrag. Mit der Auftragserteilung steht der Auftragnehmer in der Pflicht die Wohnung zu reinigen. Von „sauber“ reinigen war nie die Rede. Und was bedeutet denn sauber? Beispielsweise eine 30 jährige Toilette kann mann nur noch so weit sauber kriegen wie es ihr Zustand erlaubt.
Eine neue Toilette kann man hingegen- sofern nicht beschädigt, quasi wie neu hinkriegen. Dasselbe in der Küche. Ein krasser fall erleben wir in Thun wo ein altes Haus, 50 jährig zu reinigen war. In der Küche das Einbaumobiliar immer noch das erste. Her wird es schwierig mit „sauber“ reinigen. Berücksichtigt man Klebefolie die seit Jahr und Tag am selben Ort klebt und sich der Leim ins Holz gefressen hat. Oder Oelflaschen deren Ringe nach mehreren Jahren eben nicht mehr weg zu bringen sind.
Genau das sind Punkte worüber sich Hauseigentümer oder Verwalter, Mieter, Nachmieter, Reinigungsunternehmen und Wohnungsabnehmer immer wieder in die Haare kriegen. Das Reinigungsinstitut hat geschlampt- so etwa oft die Reaktion. Gibt man den Herrschaften aber ein Fläschli und Lappen in die Hand zum selber probieren entpuppt sich die Unfähigkeit der Reklamierenden.
Rechtliche Handhabung zwischen Auftrag & Werkvertrag?
Mit einem Auftrag im Sinne des Obligationenrechtes erhalten Sie aber keineswegs gleichzeitig das Recht dass die Wohnung auch sauber gereinigt werden muss. Grundsätzlich müsste ein Reinigungsauftrag in die Form eines Werkvertrages gebracht werden. Nämlich mit dem Ziel des Erfolges, was einer sauberen Wohnung gleich kommt. Ergo kann die Abgabegarantie entfallen und müsste nicht speziell erwähnt werden.
Unterzeichnen Sie aber lediglich einen Auftrag, wird die Abgabegarantie nicht explizit erwähnt und wird die Wohnung beanstandet so liegt es in der Hand der Reinigungsunternehmung Kulanz zu bieten.
Wichtig zu wissen ist das niemals alles unter Garantie stehen kann. Nämlich im besonderen Küchenfronten welche in die Jahre gekommen sind oder völlig verfettet sind. Also über dem Durchschnitt verschmutzt sind. Mit der Zeit fressen sich Fette und Öle ins Material rein. Egal ob Holz oder Kunststoffe. Gegen solche Flecken ist kein Kraut gewachsen, hier kann eine Abgabegarantie niemals greifen.
Eine Garantie macht aus alt nicht neu.
Ebenso nicht für überdurchschnittliches eingebranntes am Backofen, Keramik Kochfeld, Kuchenbleche, etc. Hier sollte, mit Betonung auf sollte der normale Menschenverstand walten- was leider in 90% der Beanstandungen nicht der Fall ist. Gerade bei Altbauten wird es schwierig eine vollumfängliche Abgabegarantie zu geben.
Hier wird jedoch oft eine Garantie geboten- mit Ausschlüssen. Ferner kommen immer wieder die Nasszellen ins Scheinwerferlicht. Hier haben wir teilweise alter Kalk der sich über Jahre hinweg angesammelt hat und auf Badewannenrändern ganze Berge hinterlassen hat. Wie soll hier eine Garantie geboten werden? Das Risiko die Wanne zu zerstören durch den Einsatz mechanischer Mittel ist zu gross und steht in keinem Verhältnis zum Erfolg.
Also Hände weg. TIPP!! Achten Sie bereits beim Einzug auf solche Mängel und halten Sie diese im Protokoll fest. Somit können Sie sich das bei der Abgabe als gesorgt geben. Auch das Putzinstitut. Eine Abgabegarantie kann auf nicht sauber gereinigten Fenster, Lamellen oder auf allen ander Einrichtungen greifen welche einer normalen Verschmutzung ausgesetzt sind. Alles andere ist Unsinn.