Immer wieder kommt es zu Diskussionen wenn eine Umzugswohnung „nicht sauber“ ist oder zuwenig gereinigt wurde, oder gar nicht. Gesetzliche Richtlinien hierfür gibt es keine. zum Glück, oder wäre es sinnvoll  wenn auch noch das putzen gesetzlich geregelt würde? Zieht ein Mieter nach 2 Jahren aus der Wohnung aus und hinterlässt sein Spuren, so müssen die in der Regel alle weg- soweit möglich jedenfalls. Oft kommt es vor dass gerade einschlägige Verwaltungen eine „Renovation“ oder gar einen „Neubau“ erwarten. ja, vom Reinigungsunternehmen! Dabei wird oft vergessen dass es ja ein Abnahmeprotokoll gäbe, worin allfällige alte „Drecke“ schon unter Mängel gelistet sind. Hier versucht die Verwaltung altes dem neuen unterzujubeln, sprich das Reinigungsunternehmen soll einen Fleck entfernen wo schon früher jemand anderes daran gescheitert ist. Viele Reinigungsunternehmungen verlangen vor der Reinigung das Übernahmeprotokoll um sich abzusichern. Leider ist das heute nötig. Nebst dem Verwalter haben wir nun auch den Nachmieter der gerne in eine saubere Wohnung ziehen möchte, was natürlich völlig selbstverständlich und auch voll nachvollziehbar ist. Genau hier machen viele Verwalter einen Fehler: Sie lassen den Nachmieter prüfen und kontrollieren ob alles sauber ist und gehen so elementare und folgenschwere Fehler ein. Ein Nachmieter ist zwar fähig „nicht sauberes“ zu erkennen, aber nicht fähig genug zu erkennen ob dieser Schmutz denn aus weg gehen würde wenn man nach reinigen würde. Im Badezimmer und der Küche haben wir diese Stellen oft: Beispiel Oelflecken. Oft findet man die an Armaturen und Fronten wie Küchenschränke, in Schubladen, etc. Hier bringt das allerbeste Fleckenmittel und die alleeschärfste Klinge nichts mehr, der Fleck ist im Material integriert. Oelflecken soll man immer sofort putzen und nicht über Nacht liegen lassen weil man zu müde ist. Besonders Olivenöl ist krass. Dieses frisst sich richtig in die Lackierten Oberflächen rein. Keine Chance. dasselbe im Kühlschrank. Verfettete Glastablare entsorgt man in der Regel besser, das kommt billiger als eine Reinigungsunternehmung 2 Stunden schrubben lassen. Backofen: Eingebranntes bleibt eingebranntes. Viele Verwaltungen verstehen hier nicht dass man einen Backofen auch zerkratzen kann, setzt man Mechanische Mittel ein. Nochmals zum Nachmieter: Der hat zwar das Recht auf eine saubere Wohnung, aber absolut keinerlei Rechte gegenüber der Reinigungsunternehmung- ausser er ist der Auftraggeber. Reinigt das Institut seiner Meinung nach nicht sauber genug ist er gehalten dies der Verwaltung mitzuteilen- diese gelangt dann an den alten Mieter und der nimmt Kontakt auf mit dem Reinigungsunternehmen- sofern eine Abgabegarantie besteht. Besteht keine, so kann die Unternehmung Kulanz walten lassen oder Nachrechnung erheben. Ersteres kommt natürlich auf die ganze Abwicklung an und wie sich der Auftraggeber gegenüber dem Reinigungsunternehmen verhalten hat. Ein Nachmieter hat nie das Recht- und auch keinen Anspruch eigenmächtig das Institut anzurufen und Nachreinigungen zu ordern- es sei denn er bezahlt dafür. Ferner tut der Nachmieter immer gut daran, zu kooperieren. Wir die Hinterlegung eines Schlüssels verlangt, das kann bei einem Nachbarn oder im Ablagefach sein, so sollte er dies tun damit die Unternehmung flexibel ist. Oft benötigt an für eine Nachreinigung nicht mal eine Stunde.

Schlussfolgerung, wenn alle miteinander reden und kooperieren so klappt es immer auch mit Nachreinigungen, sofern diese gerechtfertigt und überhaupt notwendig sind. Leider ist es heute nicht mehr möglich bei sämtlichen Abgaben live vor Ort dabei zu sein, das ist sehr schade, denn oft konnte man gleichzeitig noch etwas dazu lernen, doch wenn gleichzeitig 10 Auftraggeber ihre Wohnung zurückgeben kommt jeder an seine Kapazitätsgrenzen.Schmid Reinigungen Tessin, Locarno